Seit mehr als 10 Jahren bin ich als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Hückeswagen fast ausschließlich in diesem Bereich tätig.
Nach einem Unfall stellen sich häufig folgende Fragen zum Verkehrsrecht, die ich gerne in einem Erstgespräch in der Kanzlei beantworte:
Da gerade kurz nach einem Unfall viele Fehler gemacht werden, bieten wir (in allen Bereichen des Verkehrsrechts) eine Terminvergabe noch am selben Tag an.
Neben der Unfallregulierung betreue ich Sie in Führerschein-Angelegenheiten , beispielsweise wenn der Entzug der Fahrerlaubnis droht. Ich wende mich für Sie gegen Bußgeldbescheide z.B. wegen Geschwindigkeitsüberschreitung oder Überfahren einer roten Ampel und vertrete Sie in Verkehrsstrafsachen, wie beispielsweise Unfallflucht.
Sie haben guten Gewissens ein Auto verkauft; nun meldet sich der Käufer und behauptet, dies sei nicht in Ordnung gewesen. Auch in dem Bereich des Vertragsrechts bzgl. Auto(ver-)kaufs vertrete ich Sie gerne.
Soweit Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt sind, werden meine Kosten grundsätzlich von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, werde ich meine Kosten, soweit Versicherungsschutz besteht, mit Ihrer Rechtsschutzversicherung abrechnen.
Bei allen Angelegenheit des Verkehrsrecht gilt, dass Sie sich um nahezu nichts mehr selber kümmern müssen, dies übernimmt unsere Kanzlei. Selbstverständlich sind Sie zu jeder Zeit über den Sachstand informiert.
Zuständig: